Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand 01.07.2022
Abbildung ähnlich
Produktinformationen
Der neue EBM:
Ihre aktuelle Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung
Das ist neu:
- Umsetzung der EBM-Weiterentwicklung zum 1. Juli 2022
- Hygienezuschläge
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Neufassung des Kapitels Strahlentherapie
- OPS‐Kodes 2022
- Richtlinie zur Kryokonservierung
- Mutterschafts‐Richtlinie: Nicht‐invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors
- Gesundheitsuntersuchungs‐Richtlinie: Einführung eines Screenings auf Hepatitis‐B‐ und auf Hepatitis‐C-Virusinfektion
u.v.m.
Vertragsärztliche Abrechnung up to date!
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Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Ausgabe umfasst den Stand vom 01.07.2022 und beinhaltet in Band 1: Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen, Kostenpauschalen und Leistungen, die ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähig sind, sowie die Anhänge 1, 3 ,4 und 6. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen (Anhang 1), die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes (Anhang 3),das Verzeichnis der Leistungen, die nicht oder nicht mehr im EBM enthalten sind (Anhang 4) und die Zuordnung der Leistungen der Kapitel 50 und 51 zu den Anlagen der ASV-RL (Anhang 6).
Band 2 umfasst den Anhang 2, es handelt sich hierbei um die Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V (OPS) zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36.
Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes.
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Was ist neu?
Grundsätzliche Änderungen
› Neufassung des Kapitels 25 (Strahlentherapie)
› Beratung über Organ‐ und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG
› Hygienezuschläge
› elektronische Patientenakte (ePA): Erstbefüllung und Unterstützungsleistung
› Förderung der Versendung elektronischer Briefe: Aufnahme eines Zuschlags zur eArztbrief‐
Versandpauschale
› Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen gemäß Personenstandsgesetz
› Orientierungswert: Festlegung und Anpassung für das Jahr 2022 (11,2662 Cent)
› OPS‐Kodes 2022
∙ Anhang 2: Anpassung an den Operationen‐ und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2022
Aufnahme neuer Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV‐Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses)
› Telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen
Herzinsuffizienz
› Vakuumversiegelungstherapie von Wunden
› Biomarkerbasierte Tests beim primären Mammakarzinom
› LDR‐Brachytherapie
› Balneophototherapie bei Neurodermitis
› Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
Änderungen aufgrund weiterer Richtlinien‐Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
› Richtlinie zur Kryokonservierung
› Mutterschafts‐Richtlinie: Nicht‐invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors
› Gesundheitsuntersuchungs‐Richtlinie: Einführung eines Screenings auf Hepatitis‐B‐ und auf Hepatitis‐C-Virusinfektion
› Psychotherapie‐Richtlinie:
∙ Abbildung der Systemischen Therapie auch als Mehrpersonensetting und weitere daraus
resultierende Anpassungen
∙ Förderung der Gruppentherapie: Probatorische Sitzungen in der Gruppe und Gruppentherapeutische
Grundversorgung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
› Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV‐RL
∙ Bestimmung des DPD‐Metabolisierungsstatus
∙ Durchführung von Videosprechstunden auch in der ASV möglich
∙ Aufnahme eines neuen Abschnitts 50.5 zur Diagnostik und Therapie von Hämophilie
Weitere Änderungen
› Erhöhung der Strukturzuschläge für psychotherapeutische Leistungen
› Aufnahme eines Abschnitts 40.9 „Leistungsbezogene Kostenpauschalen für
Hochfrequenzdiathermieschlingen, Probenentnahmezangen, Endo‐/Hämoclips inkl. Endo‐/Hämo‐
Clipapplikatoren“
› Aufnahme von Zuschlägen für die Abbildung der Kosten für Programmier‐ und Auslesegeräte kardialer
Implantate
› Anpassung rheumatologischer Grundpauschalen für Verordnung podologischer Therapien
› Telekonsilien
Daneben gab es noch zahlreiche weitere Änderungen, z. B. an Leistungsinhalten, Anmerkungen,
Ausschlüssen, Präambeln, in den Allgemeinen Bestimmungen und dem Anhang 1 und Anhang 3.
Jetzt NEU: Der EBM wird klimaneutral produziert.
CO2-Emissionen lassen sich bei der Buchproduktion zwar nicht vermeiden. Dank unseres Partners First Climate sind wir jedoch in der Lage, unsere nicht vermeidbaren CO2-Emissionen auszugleichen. Dies gelingt durch die Unterstützung von hochwertigen und unabhängig geprüften Klimaschutzprojekten mit höchstem sozialem und ökologischem Zusatznutzen.
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